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Aufgrund der Problematik bei der Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift nach §29 STVO weisen wir darauf hin, dass wir auch, alleine durch unsere jahrelange Erfahrung, das Erstellen eines Roadbook/map, das Begleiten durch BF 4 Fahrzeuge mit dem erforderlichen Verwaltungshelfer durchführen können.